Sehr verehrter Gast, wir danken für Ihre Buchung in unserem Haus. Während Ihres Aufenthalts werden wir Ihnen eine angenehme und erholsame Zeit bereiten, denn nur der zufriedene Gast kommt gerne wieder zurück zu uns. Dazu gehört auch, Ihnen rechtzeitig alle Informationen zu unseren Leistungen mitzuteilen und Sie exakt über unsere Geschäftsbedingungen in Kenntnis zu setzen. Die unten angeführten, allgemeinen Bedingungen gelten für Zimmerbuchungen, Bereitstellung von Seminar- und Banketträumen zur Durchführung von Veranstaltungen und den damit verbundenen Leistungen und Lieferungen.

Der Gastaufnahmeantrag (Mietvertrag) verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung, gleichgültig auf welche Dauer er abgeschlossen ist.

1.) Reservierte Hotelzimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr am Anreisetag zur Verfügung. Montag bis Freitag sind die Zimmer bis 10.00 Uhr, Samstag und Sonntag bis 11.00 Uhr zu räumen. Sollten bestellte Hotelzimmer bis 18.00 Uhr nicht belegt sein, kann das Hotel die Zimmer anderweitig vermieten.

2.) Bei Um- bzw. Abbestellung sowie Nichtanreise ohne vorherige Abbestellung von reservierten Hotelzimmern, Funktionsräumen und Arrangements werden in Rechnung gestellt:

a.) bis 42 Tage vor Ankunft
b.) 42 bis 30 Tage vor Ankunft
c.) 29 bis 15 Tage vor Ankunft
d.) 14 bis 7 Tage vor Ankunft
e.) 6 bis 0 Tage vor Ankunft
keine Kosten
30 % der vereinbarten Leistung
50 % der vereinbarten Leistung
60 % der vereinbarten Leistung
80 % der vereinbarten Leistung

Dies gilt auch bei vorzeitiger Abreise.

Wir bemühen uns, nicht in Anspruch genommene Buchungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Ist eine anderweitige Vergabe nicht möglich, hat der Leistungsnehmer für die Dauer des Vertrages, unter Berücksichtigung der vorgenannten Kostenregelung, den vereinbarten Betrag zu zahlen.

3.) Der Leistungsnehmer erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Hotelzimmer, Funktions- oder Veranstaltungsräume. Sollten bestellte oder zugesagte Räume, aus welchen Gründen auch immer, nicht verfügbar sein, so sind wir verpflichtet, für einen gleichwertigen Ersatz auch außerhalb des Hauses, soweit dies zumutbar ist, zu sorgen.

4.) Zeigt der Veranstalter die Zahl der Teilnehmer bis spätestens 48 Stunden vor Beginn der Veranstaltung dem Hotel gesondert an, wird eine Abweichung von 10 % akzeptiert. Wird diese Maximalabweichung überschritten oder unterlässt der Veranstalter die Anzeige der Teilnehmerzahl, so gilt für den Fall der Überschreitung der Teilnehmerzahl Punkt 3 der „Allgemeinen Regelungen“ dieser AGB entsprechend. Im Fall der Überschreitung der Teilnehmerzahl hat der Veranstalter dem Hotel dadurch entstehende zusätzliche Aufwendungen gesondert zu vergüten.

5.) Eine ausdrückliche als solche bezeichnete unverbindliche Option ist bis spätestens 60 Tage vor dem Ankunftstag verbindlich auszuüben oder zurückzugeben. Ausgeübte Optionen werden wie feste Reservierungen behandelt. Das Hotel ist ohne rechtzeitige verbindliche Ausübung der Option berechtigt, die freigehaltene Leistung anderweitig zu vergeben.

6.) In den allgemein zugänglichen Bereichen des Hotels ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt.

7.) Wird im Rahmen der Veranstaltung Musik benutzt, so hat der Veranstalter erforderlichenfalls die Veranstaltung bei der GEMA anzumelden. Das Hotel ist vom Veranstalter hinsichtlich aller Forderungen, die aus der unerlaubten Nutzung der Rechte der GEMA oder Dritter entstanden sind, freigestellt.

8.) Gegenstände oder Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen des Hotels, in den technischen Einrichtungen und in den Konferenzsälen des Hotels hinterlassen werden, gelten nicht als eingebracht, wenn sie nicht ausdrücklich von einer dazu berechtigten Person in Obhut genommen wurden. Wertgegenstande wie Schmuck, Pelzmäntel und Geld sind bei der Rezeption zu hinterlegen. Zu diesem Zweck ist ein besonderer Aufbewahrungsvertrag mit einer dazu berechtigten Person abzuschließen. Für nicht hinterlegte Wertgegenstände ist die Haftung ausgeschlossen.

In Zimmern erstreckt sich eine Haftung darüberhinaus nur auf diejenigen Gegenstände und Materialien, die von dem aus dem Beherbergungsvertrag Berechtigten eingebracht wurden. Der Haftungsumfang des Hotels ist außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf maximal € 3.000,00 begrenzt.

Die Haftung für einen eventuellen Schaden des Gastes ist beschränkt auf vorsätzliches bzw. grob fahrlässiges Handeln. Die gleiche Haftungsbeschränkung gilt auch für Folgeschäden.

9.) Ist der Besteller nicht gleich Veranstalter, so haften beide als Gesamtschuldner.

10.) Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Gruppen sind (Voraus-)Zahlungen laut Vertrag zu leisten.

11.) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsbereitstellung 6 Monate, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen vorzunehmen. Änderungen der Mehrwertsteuer gehen unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu Gunsten oder zu Lasten des Leistungsnehmers. Sollten weitere öffentlich verursachte Lasten anfallen (z.B. Bettensteuer), behalten wir uns vor, diese weiterzuleiten. Alle Preise verstehen sich in Euro.

12.) Mündliche Nebenabreden sind nur bindend, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

13.) Gerichtsstand ist Kleve.

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